Allgemeine Bestimmungen (AGB) PM Office Outsourcing GmbH


Die Grundlage für die Zusammenarbeit bilden die Bestimmungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) und das Schweizerische Obligationenrecht (Mäklervertrag Art. 412 ff. OR). Jegliche Haftungsansprüche aus einem Mandats­ bzw. Vermittlungsvertrag sind ausgeschlossen.

 

Im Bereich der Personalberatung decken wir die ganze bestehende Dienstleistungspalette ab. Im Zentrum stehen die Wünsche des Kunden und der Kandidaten, auf die wir unsere Dienstleistungen massschneidern. Im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit verfahren wir nach strikten Diskretionsgrundsätzen.

 

Vor der Ausführung eines Auftrags besprechen wir mit dem Kunden oder dem Kandidaten, welche Informationen über ihn respektive über den auszuführenden Auftrag weitergegeben werden können.

 

1.0

Personalselektion für Dauerstellen (das heisst Personalberatung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Wir suchen geeignete Mitarbeitende oder Arbeitgeber gemäss dem Anforderungsprofil.

Für den Arbeitnehmer ist unsere Dienstleistung kostenlos; für den Arbeitgeber entstehen folgende Kosten:

 

1.1

Erfolgshonorar

Ein Erfolgshonorar, das fällig wird, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und der von uns selektionierten Kandidatin oder dem Kandidaten zustande kommt. Das Erfolgshonorar wird auf der Basis des ersten Bruttojahressalärs berechnet.

 

Die Ansätze sind wie folgt festgelegt:

 

bis CHF 60´000.00 Bruttojahressalär 10 % Honorar

bis CHF 90´0000,00 Bruttojahressalär 12% Honorar

bis CHF 120´0000,00 Bruttojahressalär 14 % Honorar

über CHF 120´000.– Bruttojahressalär 16 % Honorar

 

Das Bruttojahressalär versteht sich inklusive 13. Monatslohn, Gratifikationen, Spesen, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Boni usw.

 

1.2

Bruttojahressalär

Das massgebende Bruttojahressalär entspricht der zwischen dem Arbeitgeber und der Kandidatin oder dem Kandidaten vereinbarten Gesamtentschädigung für die Tätigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers inklusive sämtlicher allenfalls noch auszurichtender Zulagen (ausgenommen Kinderzulagen). Der mit unserer Kandidatin oder unserem Kandidaten abgeschlossene Arbeitsvertrag ist uns unverzüglich zur Berechnung des Honorars zuzustellen.

 

1.3

Erfolgsgarantie

Sollte ein durch uns vermitteltes Arbeitsverhältnis aus irgendwelchen Gründen zwischen dem Arbeitgeber und der neuen Mitarbeiterin oder dem neuen Mitarbeiter noch während der vereinbarten Probezeit aufgelöst werden, so hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung eines Teils des bezahlten Erfolgshonorars gemäss Ziffer 1.1, und zwar wie folgt:

 

80% bei Auflösung des Arbeitsvertrags im 1. Monat

50% bei Auflösung des Arbeitsvertrags im 2. Monat

30% bei Auflösung des Arbeitsvertrags im 3. Monat

 

Wir behalten uns das Recht vor, den vermittelten Kandidaten zu ersetzen, falls dieser während der Probezeit, durch die Einsatzfirma oder durch sich selbst, das Arbeitsverhältnis auflöst. Unterbreiten wir innert nützlicher Frist einen adäquaten Ersatz und die Einsatzfirma lehnt diesen ab, so erlischt die Erfolgsgarantie.

 

1.4

Erfolgshonorar

Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Bezahlung eines Erfolgshonorars, wenn er mit einem von uns evaluierten Kandidaten innert Jahresfrist, seit der ersten Präsentation ein Angestelltenverhältnis eingeht.

 

2.0

Bewerbungsunterlagen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm zugestellte Bewerbungsunterlagen absolut vertraulich zu behandeln. Für die inhaltliche Richtigkeit der von den Bewerbern zur Verfügung gestellten Unterlagen (ausgefüllte Personalbogen, Zeugniskopien, Fotos usw.) können wir keine Haftung übernehmen. Sämtliche dem Auftraggeber zugestellten Bewerbungsunterlagen bleiben bis zum allfälligen Vertragsabschluss Eigentum von uns. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Wird ein Bewerber oder eine Bewerberin vom potentiellen Auftraggeber nicht berücksichtigt, sind sämtliche Unterlagen zu löschen oder zurückzusenden.

 

2.1

Vorbehalt der Zwischenvermittlung

Uns steht es absolut frei, bis zur Meldung des Abschlusses eines Arbeitsvertrags die Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten mehreren Interessenten zu unterbreiten.

 

2.2

Aufhebung eines Auftrags

Aufträge werden in der Regel für die Dauer von 6 Monaten abgeschlossen.

Sie können aber jederzeit zurückgezogen werden.

 

Vorzeitige Rückzahlung

Wird ein Evaluationsauftrag nach eingeleiteten Verhandlungen vorzeitig zurückgezogen und erfolgt trotzdem innert Jahresfrist die Anstellung eines durch uns evaluierten Bewerbers, so gilt dieses Engagement als Vermittlung, dass durch uns zustande gekommen ist. Das gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter nicht für die ursprünglich vorgesehene Stelle eingestellt wird.

 

2.3

Schutzbestimmungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten bei mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden in Kraft. Personaldossiers, die Ihnen durch uns zugestellt werden, bleiben in unserem Eigentum, mit Ausnahme der von Ihnen angestellten Kandidaten. Die Dossiers sind vertraulich zu behandeln, bei Nichtgebrauch an uns zu retournieren und dürfen nicht direkt verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Wird eine durch uns vorgestellte Person vor Ablauf von zwölf Monaten direkt durch Sie, durch Dritte oder als freie(r) Mitarbeiterln beschäftigt, haben wir Anspruch auf die obengenannten Honoraransätze. Unsere Dienstleistungen ersetzen in keinem Fall eine sorgfältige Prüfung der Bewerberlnnen Ihrerseits. Bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages mit einer vorgeschlagenen Person übernehmen Sie die volle Verantwortung für Ihre Wahl. Wir stellen die persönlichen Angaben der Kandidaten sorgfältig zusammen, lehnen aber jegliche Verantwortung in Bezug auf die gemachten Aussagen und hinsichtlich der Ausführung der zukünftigen Tätigkeit ab. Wir haben keinerlei vertragliche Verbindung zu den Kandidaten und beziehen von uns weder eine Entschädigung noch sonstige Vergütungen.

 

3.0

Zahlungsbedingungen

Ohne anders lautende Vereinbarungen gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Das Beratungshonorar wird bei Abschluss des Arbeitsvertrags, die separaten Aufwendungen für Inserat­, Reisekosten und andere Spesen bei Erhalt der Rechnung fällig. Sämtliche Honorare verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Zahlungsfrist ab Fälligkeit beträgt 10 Tage.

 

4.0

Arbeitsaufnahme des vermittelten Angestellten

Nimmt der vermittelte Angestellte aus irgendwelchen Gründen die Arbeit nicht auf, so kann man uns für allfällige daraus entstandene Schäden oder Zusatzaufwendungen nicht haftbar gemacht werden.

 

5.0

Anwendbares Recht

Die abgeschlossenen Verträge unterstehen dem schweizerischen Obligationenrecht.

 

6.0

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für sämtliche Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Galgenen SZ.


(PM Recruiting ist eine Marke der PM Office Outsourcing GmbH)